Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gültigkeitsbereich
Für alle Leistungen, Angebote und Lieferungen gelten ausschließlich nachstehende Verkaufsbedingungen. Mündliche Abreden werden nur durch schriftliche Bestätigung rechtskräftiger Vertragsbestandteil. Abweichende Bedingungen des Kunden werden weder ganz noch teilweise Inhalte des Vertrages, auch wenn Ihnen nichts ausdrücklich widersprochen wird.
2. Angebote
Unsere Angebote sind ab Auftragserteilung innerhalb von 30 Tagen verbindlich. Mündliche, insbesondere telefonische Angebote sind unverbindlich, da Irrtümer und Missverständnisse hierbei nicht ausgeschlossen werden können.
3. Versandaufträge
Versandkosten und Verpackungskosten werden gesondert zum Selbstkostenpreis berechnet. Das Risiko geht in allen Fällen mit Absendung der Ware ab unserem Lager auf den Besteller über, auch dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Geltendmachung von Transportschäden gegenüber dem dafür haftenden Unternehmen obliegt ausschließlich dem Besteller.
4. Reparatur- und Montageaufträge, Notdiensteinsätze
Der Anrufer gilt als Auftraggeber, es sei denn, dass er die Zahlungsverpflichtung eines Dritten nachweist. Der Auftraggeber gilt als Zahlungsverpflichteter. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die sich zur Durchführung als nötig erweisen, aber nicht absehbar waren, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistung. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen. Der Besitz und die Vorlage eines Schlüssels zur Nachahmung oder Öffnung von Wohnungen oder Autos entbindet uns von der Frage der Berechtigung. In bestimmten Fällen ist der Monteur berechtigt, Arbeiten nur nach Vorlage des Personalausweises vorzunehmen. Dies geschieht auch in Ihrem Interesse. Aufgebohrte und geöffnete Schlösser gehen aus Sicherheitsgründen in unseren Besitz über, um Dritten keine Studienobjekte für Schlossöffnungen zu verschaffen.
5. Liefertermine
Genaue Liefertermine können wir Ihnen erst bei der Auftragserteilung und völliger Klarstellung aller Einzelheiten nennen, da im Angebot genannte Liefertermine aufgrund unserer Erfahrung mit den Herstellern bzw. Zulieferern geschätzt sind. Kommen wir jedoch in Leistungsverzug oder wird die Leistung aus bestimmten Gründen unmöglich, so kann der Käufer- im ersteren Fall jedoch nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – sich vom Vertrag lösen. Der Kunde kann Schadensersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers geltend machen. Entstehen nach Auftragserteilung ernsthafte und erhebliche Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit und/oder -bereitschaft des Kunden. so dürfen wir unsere Leistungen verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder für die Sicherheit erbracht ist.
6. Gewährleistung
7. Eigentumsvorbehalt
Die Leistungen und Lieferungen bleiben bis zum Eingang alter Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum des Lieferers. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Lieferer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenstände zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Lieferers, so ist er diesem zu Schadensersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8. Zahlungsbedingungen
Lieferungen, Arbeiten und Dienstleistungen sind ohne Abzug sofort zahlbar.
Unsere Monteure sind zum sofortigen Inkasso verpflichtet, wie bei Auftragsannahme ausdrücklich vereinbart.
Erfolgt entgegen dieser Vereinbarung nicht sofortige Barzahlung, werden Bearbeitungsgebühren von € 15,- fällig, dazu Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe des derzeit gültigen Diskontsatzes zuzüglich 4%. Die Rechnung ist ohne Abzug zahlbar.
9. Erfüllungs- und Gerichtsstand
Erfüllung und Gerichtsstand ist Köln, soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderer Ort vorgeschrieben ist.
Andreas Christ